Unsere Betreuungsformen und Platzvergabe: Gemeinde Weissach

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Unsere Betreuungsformen und Platzvergabe

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Kinderbetreuung in Weissach
Kinderbetreuung in Weissach

Sicherlich haben Sie sich schon einmal Gedanken über die bevorstehende Zeit Ihres Kindes in einer Tageseinrichtung gemacht. Da für jedes Kind ab seinem ersten Geburtstag ein Rechtsanspruch auf einen Krippen- und Kindergartenplatz besteht, ist es möglich, Ihr Kind ab diesem Zeitpunkt in eine unserer Kindereinrichtungen aufzunehmen. Die Gemeinde Weissach ist Träger von 8 Kindertageseinrichtungen. Davon befinden sich 6 Einrichtungen in Weissach und 2 Einrichtungen im Ortsteil Flacht.

Unser Angebot umfasst unterschiedliche Betreuungsformen. In 2 Einrichtungen werden Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren angeboten. In 6 Einrichtungen finden Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt Platz. Grundschulkinder werden in zwei Einrichtungen betreut. In vier Einrichtungen ist eine durchgängige Ganztagesbetreuung möglich. Die Koordination der Einrichtungen übernimmt die Leitung des Fachbereichs Kinder, Jugend & Familie. Hier erfolgen auch die Voranmeldungen für die jeweiligen Betreuungsformen.

Familienfreundliches Weissach
Familienfreundliches Weissach
Familienfreundliches Weissach
Familienfreundliches Weissach

Die Kinder können nach der Geburt und spätestens bis zu einem halben Jahr vor der Aufnahme angemeldet sein. Benötigen Sie ein besonderes Betreuungsangebot bitten wir Sie, sich frühzeitig zu melden, da die Platzkapazitäten für Ganztages-, Krippen- und Hortbetreuung begrenzt sind. Bei der Aufnahme in eine Einrichtung spielen Kriterien wie z.B. Geschwister, Alter des Kindes und Wohnort und eine Rolle. Sollte die Platzkapazität einer Einrichtung ausgeschöpft sein, wird Ihr Kind einer anderen Einrichtung zugeteilt.

Allgemeines Platzvergabeverfahren für Kinder von 1-6 Jahren

Folgende Kinder können bisher in Weissacher Betreuungseinrichtungen aufgenommen werden:
Kinder ab einem Jahr bis zum Schuleintritt aus Weissach sowie Kinder mit Wohnsitz in anderen Gemeinden auf Anfrage. 

Die Voranmeldung für eine Kindertageseinrichtung
Sie können den Voranmeldeschein unter „Formulare & Downloads“ herunterladen und ausgefüllt im Rathaus, Fachbereich „Kinder, Jugend & Familie“ abgeben, gerne auch per E-Mail.

Die ausführlichen Aufnahmeunterlagen bekommen Sie beim Aufnahmegespräch in der Einrichtung ausgehändigt.

Eine Voranmeldung mit dem Vermerk der Wunscheinrichtung bedeutet nicht, dass ein Kind auch dort aufgenommen ist. So werden freie Plätze nach bestimmten Aufnahmekriterien vergeben – insbesondere dann wenn der Bedarf das Angebot übersteigt. Hierzu gibt es Aufnahmekriterien, welche bei der Platzvergabe angewendet werden.

Zuteilung zu einer Einrichtung

Bei der Zuteilung in einer Einrichtung wird die angegebene Wunscheinrichtung versucht zu berücksichtigen, dennoch kann es vorkommen, dass Ihr Kind aus Kapazitätsgründen einer anderen Einrichtung zugeteilt werden muss.

Steht fest, in welche Einrichtung und zu welchem Zeitpunkt ein Kind aufgenommen werden kann, bekommen Sie eine schriftliche Zusage von der jeweiligen Einrichtung (ca. 6 Monate vorher in der Krippe und 3 Monate vorher im Kindergarten).

Danach erfolgt ein Aufnahmegespräch mit der Einrichtungsleitung oder der pädagogischen Fachkraft, welches etwa ein bis zwei Monate vor der Aufnahme stattfindet.

Das Aufnahmegespräch markiert den Start in eine gemeinsame Zukunft. Informationen über das Kind werden ausgetauscht, um die Basis für eine gelingende Erziehungspartnerschaft zu legen. In dem Gespräch geht es um folgende Themen: Entwicklungsstand des Kindes, Stärken und Schwächen, Vorlieben und Abneigungen, Spielverhalten, gesundheitliche Beeinträchtigungen, Allergien und religiöse Vorschriften, die z.B. das Essen betreffen. 

Fachkräfte können den familienergänzenden und -unterstützenden Auftrag von Kindertageseinrichtungen nur erfüllen, wenn sie die Lebenswelt der ihnen anvertrauten Kinder annähernd kennen. Die Erziehungsziele und das Erziehungsverhalten der Eltern sollten angesprochen werden und die Wünsche hinsichtlich der Erziehung und Bildung ihres Kindes erfasst werden.

Pädagogische Arbeit

Ein weiteres zentrales Thema des Gesprächs ist die pädagogische Arbeit. Die Fachkraft erläutert die pädagogische Konzeption, den Tagesablauf, besondere Aktivitäten mit Kindern, ihren eigenen Erziehungsstil, Angebote für Eltern usw. Zudem wird besprochen, wie die Eingewöhnungsphase in der Einrichtung verlaufen soll. Für diese sollten sich die Eltern, je nach Alter des Kindes, mindestens eine bis vier Wochen Zeit nehmen.

Ferner geht die Fachkraft mit den Eltern die Aufnahmeformulare und Informationsblätter durch und Fragen werden geklärt. Spätestens am ersten Tag des Besuchs der Kindertageseinrichtung muss von den Eltern ein Nachweis über die Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen des Kindes, durch Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung, erbracht werden. Diese Bescheinigung liegt den Aufnahmeunterlagen bei.

Betreuungsvertrag

Das Aufnahmeverfahren wird mit der Unterzeichnung des Betreuungsvertrages abgeschlossen. Dieser kann im Aufnahmegespräch ausgefüllt werden. Er beinhaltet u.a. den Zeitraum der Aufnahme und das vereinbarte Betreuungsmodell mit den entsprechenden Gebühren.Der Aufnahmevertrag muss in doppelter Ausführung mindestens vier Wochen vor der Eingewöhnung ausgefüllt in der Einrichtung abgegeben werden.

Wir wünschen Ihnen & Ihrem Kind einen guten Start in einer unserer Kindertageseinrichtung - Wir freuen uns auf Sie!